
Es ist verboten, Tiere der besonders geschützten Arten - dazu zählt der Igel - aus der Natur zu entnehmen. Das Naturschutzgesetzerlaubt jedoch, hilfsbedürftige Igel aufzuziehen beziehungsweise gesund zu pflegen.

Kriterien für die hilfsbedürftigkeit der Igel sind:
1. Igel die verletzt sind oder die tagelang ohne Futter und Wasser in Lichtschächten oder ähnlichem gefangen waren.
2. Igel die krank sind. Man erkennt kranke Igel meist daran, daß sie tagsüber herumlaufen, torkeln oder liegen. Sie sind kühl, rollen sich kaum noch ein, sind mager und apathisch. (Einbuchtung hinter dem Kopf, herausstehende Hüftknochen).Tagaktivität ist beim Igel immer ein Alarmzeichen, da sie Nachttiere sind. Oft sind es Jungtiere, die spät geboren, evtl. auch krank sind und/oder sich wegen des geringen Nahrungsangebots im Spätherbst kein für den Winterschlaf ausreichendes Fettpolster anfressen konnten. Auch Igel die bei Dauerfrost oder Schnee herumlaufen. Aufgescheute Igel die eventuell versehentlich durch Gartenarbeiten gestört werden, sucht sich auch ein gesundes Tier tagsüber einen neuen Unterschlupf.
3. Verwaiste Igelkinder, die sich außerhalb des Nestes bei Tag aufhalten, wo die Augen und Ohren geschlossen sind und die unterkühlt sind. (ab Juni/Juli, meistens im August/September). Wenn eins der Kriterien zutrifft ist der Igel hilfsbedürftig. Trifft keines dieser Kriterien auf den Igel, den Sie gefunden haben, so setzen Sie ihn bitte umgehend wieder am Fundort aus. Wenn dort jedoch Gefahren drohen, bringen Sie den Ingel in ein Grüngelände mit Unterschlüpfen.
Wenn sie für die hilfsbedürftigen Igel spenden möchten, überweisen sie mit Vermerk "Igelhilfe" auf unser Vereinskonto:
Volksbank Wilhelmshaven
Bankleitzahl 282 900 63
Konto Nr. 11 00 143849
Diese Spenden werden zweckgebunden komplett in die Igelpflege und Aufzucht gehen.





